E-Rechnungspflicht 2026: Zeitplan fuer KMU


Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in Frankreich fuehren, sind Sie wahrscheinlich schon auf diese Information gestossen: die elektronische Rechnung wird verpflichtend. Zwischen kursierenden Daten, Abkuerzungen (PDP, PPF, Factur-X) und beunruhigenden Artikeln ist es schwer zu wissen, was genau Sie betrifft, und wann.

Dieser Artikel beantwortet einfach drei Fragen: was aendert sich, ab wann, und was muessen Sie tun.

Der reale Zeitplan, ohne Verwirrung

Es gibt zwei unterschiedliche Pflichten, mit unterschiedlichen Daten je nach Unternehmensgroesse:

Pflicht Wer Datum
Rechnungen empfangen Alle Unternehmen, ausnahmslos 1. September 2026
Rechnungen ausstellen Grossunternehmen und ETI 1. September 2026
Rechnungen ausstellen KMU und Kleinstunternehmen 1. September 2027

Konkret: Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind, muessen Sie ab September 2026 in der Lage sein, eine elektronische Rechnung zu empfangen, haben aber bis September 2027 Zeit, Ihre eigenen im neuen Format auszustellen.

Was “elektronische Rechnung” konkret bedeutet

Es ist nicht einfach ein per E-Mail versendetes PDF — das tun viele Unternehmen bereits heute, und das wird nicht mehr ausreichen. Eine echte konforme elektronische Rechnung enthaelt strukturierte Daten, automatisch lesbar von Buchhaltungssoftware.

Factur-X in einem Satz

Fuer Frankreich heisst das gewaehlte Format Factur-X: ein PDF, das zusaetzlich die strukturierten Daten der Rechnung enthaelt, unsichtbar fuer das Auge, aber lesbar fuer eine Maschine.

Was konkret zu tun ist — und ein oft missverstandener Punkt

Die richtige Datei zu erstellen reicht nicht aus: sie muss auch korrekt uebermittelt werden. Ab September 2026 muss die Uebermittlung einer elektronischen Rechnung in Frankreich ueber eine akkreditierte Plateforme de Dematerialisation Partenaire (PDP) erfolgen.

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Artikel aktualisiert am 11. Juli 2026. Zeitplan gemaess offiziellen Quellen gepruft (impots.gouv.fr, legifrance.gouv.fr). Daten koennen sich aendern — pruefen Sie stets die aktuellste Version auf den Webseiten der Behoerden.